Häufige fragen

Antworten

Grundlage für unsere Arbeit ist das apostolische Glaubensbekenntnis und die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz.

Hier erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit.

Ja, ausdrücklich, siehe Grundsatzurteile 1992 (BVerwG Aktenzeichen 6 C 3/91, Leitsatz 6).

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt „ein Mindestmaß an Toleranz im Sinne von Duldsamkeit gegenüber abweichenden Überzeugungen anderer“ sowie „die Achtung und Förderung der individuellen Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit der Schüler“. Jedoch darf von der Bekenntnisschule keine Neutralität und Offenheit in dem Sinne verlangt werden, „dass am Ende der schulischen Erziehung nicht ein eindeutiges Bekenntnis zu bestimmten Glaubensinhalten und eine Bindung an bestimmte Werte stehen durften“. Selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht „überwältigt“ werden (Beutelsbacher Konsens).

Unsere Schule steht allen offen, unabhängig von Religion und Kirchenzugehörigkeit. Wichtig ist, dass die Eltern das Ziel der Schule, d. h. die Vermittlung einer qualifizierten und am Evangelium ausgerichteten Bildung und Erziehung teilen. Wir wollen die Kinder dazu befähigen, Salz und Licht in der Gesellschaft zu werden.

Freie Schulen sind als Grundrecht in unserer Verfassung (Grundgesetz) verankert. Sie sollen und dürfen eine Ergänzung des staatlichen Schulsystems sein und für Vielfalt sorgen. Sie müssen die Lernziele des jeweiligen Bundeslandes erfüllen, sind aber sonst sehr frei. Als Ersatzschulen mit staatlich anerkannten Zeugnissen werden sie allerdings wieder stärker kontrolliert/reglementiert, damit die Vergleichbarkeit der Zeugnisse gewährleistet ist.

Privatschulen sind Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit tragen sie im Gegensatz zu öffentlichen Schulträgern die Budget- und Personalhoheit. Träger einer Privatschule können Stiftungen, Vereine, kirchliche Orga­nisationen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Privatpersonen sein. 

Im Schuljahr 2017/2018 sind in Deutschland 5.839 Privatschulen registriert. Damit befinden sich 14 Prozent aller Schulen in freier Trägerschaft. Der Anteil der allgemeinbildenden Schulen liegt bei elf Prozent (3.635 Schulen). Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft machen 25 Prozent (2.204 Schulen) aller Schulen in diesem Bereich aus.
Knapp eine Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland besuchen eine Privatschule.

Eine Privatschule erhält in Baden-Württemberg lediglich 80 % der durchschnittlichen Aufwendungen des Landes für einen Schüler an einer staatlichen Schule. Wir sind daher auf die Erhebung von Schulgeld angewiesen. Eine Liste der Kosten für die einzelnen Schularten finden Sie hier. Ein Schulbesuch darf nicht an der finanziellen Situation der Eltern scheitern. Sollte das Schulgeld für Sie nicht leistbar sein, ist eine Ermäßigung möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Für die Klassen 1 bis 4 bieten wir eine Kernzeitbetreuung: 

montags bis donnerstags ab 7:30 Uhr – 15:30 Uhr und freitags ab 7:30 Uhr – 14:00 Uhr.

Die Kernzeitbetreuung wird verbindlich für 1 Jahr gebucht. Möglich sind 1 – 5 Wochentage. Die Kosten finden Sie hier.

In der Regel starten Schülerinnen und Schüler zur ersten, fünften, achten oder elften Klasse an der FES. Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr findet meist im Februar statt. Die Termine finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Homepage. 

Nach Abschluss aller Anmeldungen werden wir Sie zeitnah darüber informieren, ob wir Ihrem Kind einen Schulplatz anbieten können. Mit dem Abschluss des Schulvertrags können Sie Ihr Kind dann bei der zuständigen staatlichen Schule abmelden.

Sollten Sie Interesse an einem sogenannten Quereinstieg haben, bitten wir Sie folgendes Formular vollständig auszufüllen.

Quereinsteigerformular

Wir legen diese Anfrage unserer Schulleitung vor. Bitte lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Sie nichts mehr von uns hören. Wir melden uns erst dann bei Ihnen, wenn wir einen Schulplatz zur Verfügung haben und laden Sie und Ihr Kind zu einem Gespräch ein. Freie Plätze werden (nur) zu Beginn des Schuljahres oder zum Halbjahr besetzt. Sie können uns gerne anrufen, wenn Sie weitere Fragen haben.

Wollen Sie jungen Menschen tragfähige Antworten auf die Fragen des Lebens geben – suchen Sie eine Stelle an der Sie Ihren Glauben offen Leben können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen und Antworten auf weitere Fragen rund um eine Anstellung an der FES. 

Kein Unterricht am Freitag, 22. März 2024

Da an unserer Schule ein pädagogischer Tag für das Lehrpersonal aller Schularten stattfindet, ist der reguläre Schulbetrieb geschlossen. 
Die Ferien beginnen somit am 22.03.2024.