Fragen und antworten
Entdecken Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur FES Stuttgart hier.
Für detaillierte Fragen und Antworten zu unseren fünf Schularten laden wir Sie ein, die jeweiligen Schulartenseiten zu besuchen.
Fragen & Antworten
Grundschule
Allgemeine fragen
Wir können regelmäßig drei erste Klassen bilden. Wir nehmen in jeder Klasse höchstens 25 Kinder auf. Wenn mehr Kinder angemeldet werden als wir aufnehmen können, werden Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen. Wir achten darauf, dass in jeder Klasse ungefähr gleich viele Jungen wie Mädchen sind. Für die kleinen Erstklässler sollte der Schulweg nicht zu weit sein.
Die Kosten für die flexible Betreuung finden Sie hier.
Die Kosten für den Besuch der Grundschule finden Sie hier.
Unterrichtszeiten: 8.00 – 13.05 Uhr (1. – 6. Stunde)
montags 8.50 Uhr gemeinsamer Start in die Woche, freitags 12.00 Uhr gemeinsamer Wochenabschluss bis 12.15 Uh
Alle Grundschüler erhalten am Ende des Schuljahres eine Verbalbeurteilung als Zeugnis. Ab Klasse 3 werden die Fächer Deutsch und Mathematik, ab Klasse 4 auch das Fach Sachunterricht zusätzlich mit einer Ziffernnote bewertet.
Für die Klassen 1 bis 4 bieten wir eine flexible Betreuung: montags bis donnerstags ab 7:30 Uhr – 15:30 Uhr und freitags ab 7:30 Uhr – 14:00 Uhr. Die flexible Betreuung wird verbindlich für 1 Jahr gebucht. Möglich sind 1 – 5 Wochentage. An zwei Nachmittagen findet verlängerte Betreuung bis 17:00 Uhr statt. Diese muss gesondert gebucht werden. Die Kosten finden Sie hier.
An allen Schultagen wird ein warmes Mittagessen angeboten. Kinder in der flexiblen Betreuung und Kinder, die eine Arbeitsgemeinschaft (AG) am Nachmittag besuchen, können am Mittagessen teilnehmen.
Anmeldung
Lehrplan und Akademisches
Kosten und Finanzierung
Mitarbeit und Engagement
Kernzeit
Sonstiges
Werkrealschule
Allgemeine fragen
Die Kosten für einen Schulbesuch der Werkrealschule finden Sie hier.
Anmeldung
Lehrplan und Akademisches
Kosten und Finanzierung
Mitarbeit und Engagement
Kernzeit
Sonstiges
realschule
Allgemeine fragen
Anmeldung
Lehrplan und Akademisches
Die bilingualen Fächer werden in der Regel teilweise in Deutsch und anteilig bilingual unterrichtet.
In jeder Klassenstufe wird in einer bilingualen Klasse durchgängig bilingual unterrichtet. In mindestens zwei Sachfächern pro Klassenstufe werden insgesamt mindestens zwei Stunden pro Woche bilingual Unterrichtet (pro Schuljahr mindestens 80
Wochenstunden)
Bilinguale Züge sind ein Angebot für besonders motivierte Schülerinnen und Schüler, deren Lern- und Arbeitsverhalten sowie der Gesamtnotendurchschnitt überdurchschnittlich sind. Bei der Onlinebewerbung klicken Sie bitte den Wunsch “Bilingualer Zug” an. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung mit einem Gremium.
Nein, der bilinguale Zug muss ab Klasse 5 besucht werden, um die nötigen Stunden für ein Bilinguales Zertifikat zu bekommen.
Ja, in der Regel haben die bilingualen Klassen 1-2 Stunden pro Woche mehr Unterricht, da es oft Zusatzstunden in den bilingualen Fächern gibt.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für einen Schulbesuch der Werkrealschule finden Sie hier.
Mitarbeit und Engagement
Kernzeit
Sonstiges
Allgemeinbildendes Gymnasium
Allgemeine fragen
Die Kosten für einen Schulbesuch des Allgemeinbildenden Gymnasiums finden Sie hier.
Anmeldung
Lehrplan und Akademisches
Kosten und Finanzierung
Mitarbeit und Engagement
Kernzeit
Sonstiges
Allgemeinbildendes Gymnasium
Allgemeine fragen
Die Kosten für einen Schulbesuch des Beruflichen Gymnasiums finden Sie hier.
Anmeldung
Lehrplan und Akademisches
Kosten und Finanzierung
Mitarbeit und Engagement
Kernzeit
Sonstiges
arbeiten an der fes
Allgemeine fragen
In erster Linie durch die Tatsache, dass wir eine christliche Schule auf biblischer Basis sind. Wir betreiben an unserer Schule keine außergewöhnliche Pädagogik, das heißt, die angewendeten Methoden sind nicht grundsätzlich unterschiedlich zu denen an staatlichen Schulen, auch wenn sich aus der geistlichen Grundlage unserer Schule natürlich pädagogisch-methodische Schwerpunkte oder Besonderheiten ergeben. Insbesondere ist unser Umgang miteinander von der Tatsache geprägt, dass jeder – Schüler wie Lehrer – ein geliebtes Geschöpf Gottes ist – unabhängig von seiner Leistung.
So zeigt sich das christliche Profil unserer Schule vor allem im Schulalltag, das heißt, der Glaube durchzieht alle Bereiche unseres Schullebens. Das umfasst die morgendliche Klassenandacht genauso wie die Vermittlung und Einübung christlicher Werte wie Rücksichtnahme, Wertschätzung oder Vergebungsbereitschaft.
Gerne können Sie auch telefonisch Kontakt aufnehmen. Tel. 0711 794136-37
Wir vergüten alle unsere Mitarbeiter nach den üblichen Tarifverträgen (TVL, TVöD) und dem Landesbesoldungsgesetz – kurz gesagt, die Gehälter sind mit staatlichen Schulen vergleichbar.
Ja – unbedingt!
Ja – das Land beurlaubt verbeamtete Lehrer in den Privatschuldienst. Auch während der Tätigkeit an der FES, z. B. direkt nach dem Referendariat, ist eine Verbeamtung bei gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst möglich und durchaus üblich.
Die Konfession (Taufe) ist nicht entscheidend, sondern die authentische Vermittlung des christlichen Glaubens. Freies Beten, von Jesus erzählen und Lieder singen gehört u.a. dazu. Jeder Mitarbeiter an der FES bekennt seinen Glauben offen und lädt dazu ein.
Wir bieten folgende Arten von schulischen Praktika an:
In der Grundschule für die Ausbildung an den pädagogischen Hochschulen für Lehramtsstudiengänge (z.B. OSP, PP etc.).
In der Sek I (Werkrealschule/Realschule) für die Ausbildung an den pädagogischen Hochschulen für Lehramtsstudiengänge (z.B. OEP, PB, PP etc.).
An unserem Allgemeinbildenden & Beruflichen Gymnasium können wir momentan noch keine Praktika anbieten, welche für das Lehramtstudium an Gymnasien angerechnet werden.
Für Schülerinnen und Schüler sind auch BOGY- und BO-Praktika möglich, allerdings nur in unserer Grundschule und in der Betreuung.
Weiter Praktika (z.B. Orientierungsjahr, Verbindung mit einer Sportschule oder sonstige) sind ebenfalls möglich.
Hausinterne Praktika bieten wir für Schüler und Studenten in der Küche, in der Hausmeisterei und in unseren IT-Bereich an.
Eigentlich ja! Aber es gibt Chancen für Lehrer nur mit dem 1. Staatsexamen. Auch als Quereinsteiger gibt es Chancen, allerdings nur mit einem schulfach-ähnlichen Master/Diplom.
Allgemeine fragen
In erster Linie durch die Tatsache, dass wir eine christliche Schule auf biblischer Basis sind. Wir betreiben an unserer Schule keine außergewöhnliche Pädagogik, das heißt, die angewendeten Methoden sind nicht grundsätzlich unterschiedlich zu denen an staatlichen Schulen, auch wenn sich aus der geistlichen Grundlage unserer Schule natürlich pädagogisch-methodische Schwerpunkte oder Besonderheiten ergeben. Insbesondere ist unser Umgang miteinander von der Tatsache geprägt, dass jeder – Schüler wie Lehrer – ein geliebtes Geschöpf Gottes ist – unabhängig von seiner Leistung.
So zeigt sich das christliche Profil unserer Schule vor allem im Schulalltag, das heißt, der Glaube durchzieht alle Bereiche unseres Schullebens. Das umfasst die morgendliche Klassenandacht genauso wie die Vermittlung und Einübung christlicher Werte wie Rücksichtnahme, Wertschätzung oder Vergebungsbereitschaft.
Grundlage für unsere Arbeit ist das apostolische Glaubensbekenntnis und die Glaubensbasis der Evangelischen Allianz. Mehr über uns und unsere Arbeit erfahren Sie hier.
Ja, ausdrücklich, siehe Grundsatzurteile 1992 (BVerwG Aktenzeichen 6 C 3/91, Leitsatz 6).
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt „ein Mindestmaß an Toleranz im Sinne von Duldsamkeit gegenüber abweichenden Überzeugungen anderer“ sowie „die Achtung und Förderung der individuellen Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit der Schüler“. Jedoch darf von der Bekenntnisschule keine Neutralität und Offenheit in dem Sinne verlangt werden, „dass am Ende der schulischen Erziehung nicht ein eindeutiges Bekenntnis zu bestimmten Glaubensinhalten und eine Bindung an bestimmte Werte stehen durften“. Selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht „überwältigt“ werden (Beutelsbacher Konsens).
Unsere Schule steht allen offen, unabhängig von Religion und Kirchenzugehörigkeit. Wichtig ist, dass die Eltern das Ziel der Schule, d. h. die Vermittlung einer qualifizierten und am Evangelium ausgerichteten Bildung und Erziehung teilen. Wir wollen die Kinder dazu befähigen, Salz und Licht in der Gesellschaft zu werden.
Freie Schulen sind als Grundrecht in unserer Verfassung (Grundgesetz) verankert. Sie sollen und dürfen eine Ergänzung des staatlichen Schulsystems sein und für Vielfalt sorgen. Sie müssen die Lernziele des jeweiligen Bundeslandes erfüllen, sind aber sonst sehr frei. Als Ersatzschulen mit staatlich anerkannten Zeugnissen werden sie allerdings wieder stärker kontrolliert/reglementiert, damit die Vergleichbarkeit der Zeugnisse gewährleistet ist.
Privatschulen sind Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit tragen sie im Gegensatz zu öffentlichen Schulträgern die Budget- und Personalhoheit. Träger einer Privatschule können Stiftungen, Vereine, kirchliche Organisationen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Privatpersonen sein. Im Schuljahr 2017/2018 sind in Deutschland 5.839 Privatschulen registriert. Damit befinden sich 14 Prozent aller Schulen in freier Trägerschaft. Der Anteil der allgemeinbildenden Schulen liegt bei elf Prozent (3.635 Schulen). Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft machen 25 Prozent (2.204 Schulen) aller Schulen in diesem Bereich aus.
Knapp eine Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland besuchen eine Privatschule.
Die Kosten für einen Besuch unserer Schulen finden Sie hier.
Für die Klassen 1 bis 4 bieten wir eine flexible Betreuung: montags bis donnerstags ab 7:30 Uhr – 15:30 Uhr und freitags ab 7:30 Uhr – 14:00 Uhr. Die flexible Betreuung wird verbindlich für 1 Jahr gebucht. Möglich sind 1 – 5 Wochentage. An zwei Nachmittagen findet verlängerte Betreuung bis 17:00 Uhr statt. Diese muss gesondert gebucht werden. Die Kosten finden Sie hier.
In der Regel starten Schülerinnen und Schüler zur ersten, fünften, achten oder elften Klasse an der FES. Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr findet meist im Februar statt. Die Termine finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Homepage.
Nach Abschluss aller Anmeldungen werden wir Sie zeitnah darüber informieren, ob wir Ihrem Kind einen Schulplatz anbieten können. Mit dem Abschluss des Schulvertrags können Sie Ihr Kind dann bei der zuständigen staatlichen Schule abmelden.
Sollten Sie Interesse an einem sogenannten Quereinstieg haben, bitten wir Sie unser Quereinsteigerformular auf der Anmeldeseite
Wir legen diese Anfrage unserer Schulleitung vor. Bitte lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Sie nichts mehr von uns hören. Wir melden uns erst dann bei Ihnen, wenn wir einen Schulplatz zur Verfügung haben und laden Sie und Ihr Kind zu einem Gespräch ein. Freie Plätze werden (nur) zu Beginn des Schuljahres oder zum Halbjahr besetzt. Sie können uns gerne anrufen, wenn Sie weitere Fragen haben.
hier.
Wollen Sie jungen Menschen tragfähige Antworten auf die Fragen des Lebens geben – suchen Sie eine Stelle an der Sie Ihren Glauben offen Leben können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen und Antworten auf weitere Fragen rund um eine Anstellung an der FES finden Sie hier.