Der Schutz unserer Schüler und Schülerinnen ist uns wichtig. Die FES Stuttgart hat für alle ihre Schüler (vom Schuleintritt bis Schulaustritt) eine Schülerzusatzversicherung bei der WGV abgeschlossen, welche auch bei Schulpraktika und Schullandheimen gilt.
Die Haftpflichtversicherung schützt Schüler bei Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zufügen, sofern sie deswegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden und anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht. Die Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Dies gilt auch bei für
Leistungen
Die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung betragen 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden.
1.Fahrradunfall
Ein Schüler nimmt auf dem Weg zur Schule mit seinem Fahrrad einem Pkw die Vorfahrt. Er kollidiert mit dem Pkw. Dieser wird beschädigt.
2.Unachtsamkeit
Ein Schüler lehnt sich in der Nähe einer Bushaltestelle an einen Pkw, wobei er diesen mit seinem Schulranzen zerkratzt.
3.Praktikum Während eines Praktikums bei einem Motorradhändler stößt der Schüler versehentlich ein Motorrad um. Der Händler verlangt Ersatz des entstandenden Schadens.
Die Unfall- und die Sachschadenversicherung ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung bei der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg)
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den Weg zur und von der Schule, nicht aber auf Abweichungen vom Schulweg, außerdem bietet er Unfallschutz im Unterricht und bei offiziellen Schulveranstaltungen. Leistungen gesetzliche Unfallversicherung siehe Infoblatt UKBW.
Im Rahmen der Schüler-Zusatzversicherung besteht ergänzend Versicherungsschutz
Besteht eine andere private Unfallversicherung werden die Leistungen zusätzlich gezahlt.
Die Sachschadenversicherung deckt Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen, Hörgeräten, Prothesen, Kleidungsstücken und an zum Schulgebrauch notwendigen Sachen, die bei einem Unfall oder unfallähnlichen Ereignis im Rahmen des Schulbesuchs beschädigt oder zerstört werden. Weitergehender Versicherungsschutz besteht für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und Hörgeräten, die im Sportunterricht getragen wurden: Solche Schäden sind auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis vorliegt.
Beschädigte oder zerstörte versicherte Sachen werden zum Zeitwert bis maximal 500 EUR ersetzt.
Dies gilt nicht für Schäden, am Gebäude oder Schuleigentum der Schule.
Wenn Ihr Kind einen Schaden erleidet oder verursacht, können Sie hier das Schadenformular der WGV-Versicherung herunterladen.
Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Grafik.
Freie Evangelische Schule Stuttgart e. V.
Hengstäcker 15
70567 Stuttgart
Sitz: Stuttgart
Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart, VR 4889
Vorstand: Gottfried Holland (Vorsitzender), Sabine Hoene, Eckhard Geier,
Jens Geiger (Geschäftsführer)
Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart