FRAGEN RUND UM Mensamax - FAQ
Sie und Ihre Kinder können den Speiseplan für die kommenden zwei Wochen im Internet abrufen und dort auch mit einem einfachen Klick Essen bestellen. Die Bestellungen/Abbestellungen sind bis 9 Uhr am gleichen Tag möglich. Auch das Kind, das nicht bestellt hat, bekommt ein Hauptessen jedoch nur nach Verfügbarkeit.
Damit Ihr Kind bei uns Mittag essen kann, müssen Sie in MensaMax Ihre Daten verwalten und ein entsprechendes Guthaben anlegen. Dazu müssen Sie sich in MensaMax einloggen.
Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein: https://mensaland.de
Loggen Sie sich auf der Startseite mit folgenden Daten ein:
Das Projekt lautet: S123
Die Einrichtung lautet: FES-GS für die Grundschule bzw. FES ab Klasse 5
Der Benutzername lautet: wird separat mitgeteilt
Das Passwort lautet: wird separat mitgeteiltZu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie Ihr Passwort beim ersten Einloggen ändern. Das neue Passwort muss mindestens 6 Zeichen lang sein, mindestens aus einem Groß- und einem Kleinbuchstaben und einer Zahl bestehen.
Wichtig: im nächsten Schritt sind Ihre von uns voreingestellten Daten zu überprüfen und zu komplettieren:
- Hinterlegung Ihrer Emailadresse (verpflichtend – für Nachrichten von MensaMax, z.B. wenn das Essenskonto per Überweisung wieder aufgefüllt werden sollte). Das betreffende Eingabefeld finden Sie unter: Meine Benutzerdaten / E-Mail / Kontostandsbenachrichtigung.
- Hochladen eines Fotos Ihres Kindes (falls Sie das möchten – zur zusätzlichen Sicherheit bei der Essensausgabe)
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten und Ihre E-Mail-Adresse in MensaMax hinterlegt haben, können Sie sich jederzeit auch ein neues Passwort zusenden lassen. Außerdem müssen Sie natürlich den Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung zustimmen. Bitte bewahren Sie die Zugangsdaten sorgfältig auf – Sie benötigen diese Informationen, um sich in Ihr Projekt einzuwählen und wenn Sie Support über die Homepage von MensaMax erhalten möchten!
Die Legitimation erfolgt über RFID-Chips, welche am ersten Schultag über die Klassenlehrer an die Schüler ausgegeben werden, welche am Mittagessen teilnehmen. Sofern Sie das System bereits zu Schuljahresbeginn nutzen möchten, bitten wir Sie, bis zum 30. August ein Guthaben auf dem Mensakonto des Kindes bereitzustellen. Über den Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabeihaben.
Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb niemand hungern. An der Essensausgabe kann auch manuell recherchiert werden, welches Essen bestellt wurde. Um die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen. Wir bitten um Verständnis, dass, für den Fall, dass der Chip vergessen oder keine Bestellung gemacht wurde, für das Essen 6 Euro berechnet werden.
Der Chip kostet 5,00 € Pfand. Das Pfand wird bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, muss also nicht bar von Ihnen bezahlt werden. Selbstverständlich erhalten Sie dieses Pfand nach Rückgabe bzw. beim Abgang von der Schule zurück.
Die Chips werden für neue Schüler jeweils zu Beginn des Schuljahres ausgegeben. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Schuljahresbeginn ein Anschreiben. Man kann den Chip auch im Laufe des Schuljahres bekommen, sobald ein Guthaben auf dem Mensakonto vorhanden ist.
Die Bezahlung des Essens läuft auf Guthabenbasis, d. h. Sie müssen im Vorfeld Geld an uns überweisen. Diese Überweisung wird dem Konto Ihres Kindes gutgeschrieben. Bei der Essensausgabe dient der Chip als Schlüssel für die entsprechende Belastung dieses Kontos. WICHTIG: Damit Ihr Kind essen kann, benötigt es Guthaben auf seinem Mensakonto. Hierzu überweisen Sie den von Ihnen gewählten Betrag wie folgt:
Empfänger: Freie Evangelische Schule Stuttgart
IBAN: DE13 6005 0101 0405 2394 38
Verwendungszweck: Benutzername, Nachname Schüler, Vorname Schüler
Bitte überweisen Sie die MensaMax-Beträge pro Kind separat mit dem jeweiligen Verwendungszweck.
Damit MensaMax Ihre Überweisung automatisiert Ihrem Kind zuordnen kann, ist es wichtig, dass Sie den Verwendungszweck exakt wie in Ihrem separaten Informationsschreiben angegeben eintragen. Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand für die Schulverpflegung unter den Grenzwert von EUR 15,- sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail (sofern Sie diese selbst eingetragen haben).
Wenn Sie einen Überblick erhalten wollen, wann Ihr Kind beim Essen war und welche zusätzlichen Gebühren berechnet wurden, können Sie dies unter „Bestellungen“einsehen.
Die Schulgeldbeiträge etc. werden nach wie vor durch uns auf dem bisherigen Weg per Lastschrift eingezogen.
In Ihren Mensa Kundenkonto können Sie im Register Meine Daten/ Meine Benutzerdaten/ Kioskeinstellungen den Betrag, den Ihr Kind pro Tag ausgeben darf, einstellen. Der Betrag ist standardmäßig auf 2,00 € eingestellt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bedürftige Kinder bei der Mittagsverpflegung unterstützt. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus.
Das Verfahren wurde vom Gesetzgeber zum 1. August 2019 neu geregelt, Berechtigte haben nun Anspruch auf die vollständige Erstattung der Kosten für die Mittagsverpflegung.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme um Verlängerung, sonst erfolgt evtl. keine Vergütung. Ab dem 1. August ist das Verfahren wie folgt: Sie müssen das Essen voll bezahlen, können dann zum Monatsende eine Liste mit den bezogenen Essen aus MensaMax ausdrucken und damit die Erstattung beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus beantragen.